Psychische Dauerbelastung auf der Arbeit stellt keinen Dienstunfall dar
Eine über mehrere Monate oder Jahre andauernde, seelisch belastende Dauereinwirkung kann nicht als Dienstunfall angesehen werden. Wie das Verwaltungsgericht in Braunschweig aktuell urteilte, muss für die Erfüllung der Definition ein plötzlich eintretendes, akutes und konkret bestimmbares Ereignis vorliegen, welches den Arbeitnehmer unerwartet heimsuche. Prinzipiell kann dies zwar durch ein traumatisches Schockerlebnis gegeben sein. Allerdings sind […]
Psychische Dauerbelastung auf der Arbeit stellt keinen Dienstunfall dar Weiterlesen »

