Mitgliederbereich

Sie interessieren sich für die Arbeit der Initiative?

Die Mitglieder des Bundesverbandes IFGL e.V. setzen sich für Betroffene von stressinduzierten Krankheiten (gemäß IDC 10 (in der Fassung IDC10 GM2018) z.B. Ziffern F48 bzw. Z73) ein und wirken darauf hin, dass diese sich auf Orts-, Länder- und Bundesebene zusammenschließen, um ihre eigenen Sichtweisen und Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland in all seinen Formen zum Ausdruck zu bringen, eigene Ziele und Forderungen in der Öffentlichkeit zu formulieren und ihre Interessen durchzusetzen. Sie treten dafür ein, dass

  • Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit weiterentwickelt werden und im Bereich der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend nutzbar sind;
  • die Hilfe zur Selbsthilfe gefördert und die Selbstverantwortung gestärkt wird. Dies beinhaltet auch die Unterstützung bei der Zuweisung öffentlicher Mittel;
  • die Selbsthilfedefinition im Bereich der psychischen Erkrankungen aktualisiert wird;
  • sie in die zukünftige Planung und den Aufbau psychosozialer und psychiatrischer Hilfeangebote auf allen Ebenen als gleichberechtigte Partnerinnen und Partner mit einbezogen werden.

Sie verstehen sich dabei ausdrücklich auch als Interessenvertreter derjenigen, die aufgrund ihrer Krankheit die Arbeit des Bundesverbandes nicht aktiv mitgestalten, sie wohl aber in der Meinungsbildung vor Ort mitbegleiten.

Gemeinnützigkeit

  • Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung.
  • Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.
  • Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Er wahrt Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber Wirtschaftsunternehmen.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Sie möchten mehr wissen? Die vollständige Satzung finden Sie hier: IFGL Satzung 1.8

Zweck und Ziele

  • Als Zusammenschluss von Betroffenen und Gefährdeten für stressinduzierte Erkrankungen (im Folgenden die „Betroffenen“) sowie von Vereinen, Landes- und Ortsverbänden zur Koordinierung der Betroffenen, hat der Verband den Zweck:
  1. die Interessen von Betroffenen mit dem Ziel zu vertreten, niederschwellige Angebote, wie die Selbsthilfe, entstehen zu lassen;
  2. den Erfahrungsaustausch untereinander durch Informations- und Fortbildungsveranstaltungen und die regionale Selbsthilfearbeit mit dem Ziel zu fördern, das Selbstbewusstsein der Betroffenen zu stärken bzw. zu stabilisieren;
  3. auf Bundes-, Landes- und Ortsebene gesundheitspolitisch zu wirken und ein Gesundes Leistungsklima zu fördern;
  4. die rechtlich selbstständigen Vereine, Landes- und Ortsverbände, soweit sich diese konstituieren, zu koordinieren und diese administrativ sowie organisatorisch zu unterstützen.
  • Seine Aufgaben und Ziele sind demgemäß insbesondere,
  1. durch Informations-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit die Anliegen, Forderungen und Rechte der Betroffenen in Gremien, der politischen und allgemeinen Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen;
  2. die persönliche Unterstützung durch rechtlich unselbständige sogenannte Andere Burnout Cafés (ABC) zu fördern;
  3. rechtlich eigenständige Landesverbände zu gründen und zu koordinieren;
  4. rechtlich eigenständige Ortsverbände zu gründen und zu koordinieren;
  5. Netzwerke von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe zu fördern;
  6. zur Verbesserung der rechtlichen, sozialen und ökonomischen Stellung und Rehabilitation von Betroffenen und zum Abbau von Vorurteilen ihnen gegenüber beizutragen;
  7. Möglichkeiten zur Vorbeugung von stressinduzierten Krisen zu entwickeln;
  8. über die Rechte von Betroffenen zu informieren und dazu beizutragen, dass sie gewahrt und wahrgenommen werden;
  9. Unternehmen, Öffentlichkeit und Politik aufzuklären und zu sensibilisieren;
  10. die Zusammenarbeit zwischen Betroffenen und den Unternehmen zu stärken;
  11. öffentliche, wissenschaftliche Veranstaltungen mit Beteiligung aus Wissenschaft, Forschungsvorhaben und Praxis durchzuführen;
  12. Forschungsaufträge zu vergeben sowie Publikationen zu unterstützen und herauszugeben;
  13. mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die ähnliche Zwecke oder Ziele verfolgen;
  14. eine Webseite zu unterhalten, die die individuelle Beratung unterstützt und einen Überblick über das regionale Angebot bietet.
  • Der Verband ist parteipolitisch neutral und konfessionell offen.

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Interesse an unserer Arbeit?

Sie interessieren sich für die Arbeit der Initiative?

Die Mitglieder des Bundesverbandes IFGL e.V. setzen auf der Mitgliederversammlung die Beitragssätze für die Mitglieder fest. Sie möchten wissen welche Beiträge erhoben werden? Die aktuellen Beitragssätze finden Sie hier:

Bankverbindung

Kontoinhaber Bundesverband für Gesundes Leistungsklima e.V. IBAN DE88305500000093472801 BIC WELADEDNXXX