Psychische Dauerbelastung auf der Arbeit stellt keinen Dienstunfall dar

Arbeitsbelastung
Quelle: pixabay.com / lizenzfrei

Eine über mehrere Monate oder Jahre andauernde, seelisch belastende Dauereinwirkung kann nicht als Dienstunfall angesehen werden. Wie das Verwaltungsgericht in Braunschweig aktuell urteilte, muss für die Erfüllung der Definition ein plötzlich eintretendes, akutes und konkret bestimmbares Ereignis vorliegen, welches den Arbeitnehmer unerwartet heimsuche. Prinzipiell kann dies zwar durch ein traumatisches Schockerlebnis gegeben sein. Allerdings sind die sich daraus ergebenden Folgen einer dauerhaften mentalen Stressbelastung nicht vom gesetzlichen Wortlaut des Dienstunfalls umfasst. Insofern können diesbezüglich gegenüber dem Arbeitgeber auch keine Ansprüche geltend gemacht werden. Eine Gleichsetzung mit einer Berufskrankheit ist aufgrund der derzeit geltenden Verordnung des Bundes ebenfalls nicht vorgesehen.

Anmerkung des Autors: Allerdings kann es in begründeten Konstellationen durch gerichtliche Entscheidungen zu solch einer gleichstellenden Einordnung kommen, wenn die Kausalitäten plausibel dargelegt werden.

Zusammenfassend sind psychisch herausfordernde Dauerereignisse im Arbeitsleben zwar prinzipiell nicht als ein Dienstunfall anerkennbar, können in Ausnahmen durch Einzelfallentscheidung jedoch einen den Versicherungsfall auslösenden Zustand, äquivalent zur Berufskrankheit, darstellen.

Autor: Dennis Riehle, Sozialberater

Quelle: VG Braunschweig, Urteil vom 10.08.2023, Az.: – 7 A 140/22 –

Kostenlose Sozialberatung des BBuD auf www.bvbud.de.