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Digitale Gesundheitsenwendungen

Was ist eine DiGA?

„DiGA im Sinne dieses Verzeichnisses sind Produkte, die z.B. dazu bestimmt sind, Erkrankungen zu erkennen oder zu lindern, die bei der Diagnosestellung unterstützen und die dabei maßgeblich auf digitaler Technologie beruhen. Es handelt sich um digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko, die unmittelbar Ihnen als Patientin oder Patient zu Gute kommen.

Zu den DiGA zählen unter anderem Apps, oder auch browserbasierte Anwendungen. Eine DiGA kann entweder allein vom Patienten oder von Arzt und Patient gemeinsam genutzt werden. DiGA können z.B. in der Kombination mit anderen Geräten wie z.B. Pulsmessern, anderen DiGA oder sonstiger Software angewendet werden. Wenn dies der Fall ist, sehen Sie im Verzeichnis, ob diese zusätzlichen Komponenten auch von Ihrer Krankenkasse erstattet werden können oder mit welchen weiteren Kosten deren Anwendung verbunden sein kann. Wichtig dabei ist, dass die DiGA durch ihre Technologie einen „positiven Versorgungseffekt“ für Ihre individuelle Situation bieten muss. Ob dem so ist, wird durch das BfArM in einem Bewertungsverfahren festgestellt.“

Quelle:  https://diga.bfarm.de/de/diga-nutzende

Eine DiGA  können von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM ) hat viele Informationen rund um das Thema „DiGA“ für Sie bereitgestellt und Antworten auf wichtige Fragen, wie z.B. „Was ist eine DiGA?“, „Wie kommt die DiGA ins Verzeichnis?“, „Was hat das BfArM geprüft, worauf kann ich mich verlassen?“, „Wie kann ich mir eine DiGA verschreiben lassen?“, „Wie erhalte ich dann meine DiGA?“ und vieles mehr. Sie finden den Link hier.

Unter dem folgenden Link befinden sich die Angebotsbeschreibungen der verschiedener Hersteller. Der BBuD macht sich diese nicht zu Eigen, sondern verweist aus Informationszwecken auf sie.