Laut unserer Satzung sind die Mitgliedsbeiträge immer am 1. März fällig, um den Mitgliedern die hohen Belastungen am Anfang des Jahres etwas abzufedern. Einige Mitglieder ohne Einzugsermächtigung haben bereits bezahlt, andere noch nicht.
Wir werden im Juli die entsprechenden Einzüge vornehmen, soweit wir dazu Kontoverbindungen haben. Mitgliedern, die uns keine Einzugsermächtigung gegeben haben und noch nicht gezahlt haben, senden wir eine Zahlungserinnerung.
Bitte kontrolliert und korrigiert ggf. über den Link auf unserer Seite eure Daten.
Denkt daran, dass wir ein gemeinnütziger Verein sind und dankbar dafür sind, wenn die Mitgliedsbeiträge ohne großen Aufwand bei uns eingehen.
Mitglieder, die sich ehrenamtlich engagieren, sind von der Beitragspflicht befreit und können aber gerne einen freiwilligen Beitrag spenden.
Wir danken euch allen für euer Engagement, ob als Mitgliedsbeitrag oder als ehrenamtliche Unterstützung.