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Psychische Gefährdungsbeurteilung

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Dieser Artikel wurde erstellt mit Perplexity. Es handelt sich um eine strukturierte Zusammenfassung der Quelle:
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/gefaehrdungsbeurteilung/gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastung-23100

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hilft Unternehmen, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte systematisch zu erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Arbeitsbedingungen umzusetzen. Sie ist seit 2013 gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz verankert und berücksichtigt insbesondere die Arbeitsbedingungen – nicht die individuellen Beschäftigten – um Belastungen zu identifizieren und zu mindern.

Relevante Themenfelder der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Sechs zentrale Arbeitsaspekte spielen eine wichtige Rolle und bieten Gestaltungsspielräume:

  • Arbeitsinhalte / Arbeitsaufgabe: Vollständigkeit, Variabilität, Handlungsspielräume, Informationen, Qualifikation, emotionale Belastung
  • Arbeitsorganisation: Arbeitsintensität, Störungen und Unterbrechungen, Kommunikation, Kooperation, Kompetenzen
  • Arbeitszeit: Dauer, Lage, Schichtarbeit, Planbarkeit, Pausen und Erholungszeiten
  • Soziale Beziehungen: Beziehungen zu Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten
  • Arbeitsmittel: Geeignete und mangelhafte Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsumgebung: Physikalische, chemische, biologische und ergonomische Faktoren

Umsetzung und Vorgehen

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in sieben Schritten und nutzt objektive Verfahren wie Befragungen, Beobachtungen, Interviews und moderierte Workshops, um psychische Belastungen quantitativ und qualitativ zu erfassen. Wichtig ist die Einbindung der Beschäftigten als Experten ihrer Arbeitssituation sowie der betrieblichen Interessenvertretung, um Akzeptanz und Praxisbezug der Maßnahmen zu erhöhen.

Voraussetzungen für den Projekterfolg

  • Unterstützung und Ressourcenzusage durch die Geschäftsführung
  • Aktive Beteiligung von Führungskräften und Interessenvertretung
  • Einrichtung eines Steuerungsgremiums zur Begleitung
  • Transparente Kommunikation aller Schritte
  • Sicherung der Anonymität bei Befragungen
  • Realistische Zeitplanung
  • Neutrale und qualifizierte Moderation der Workshops
  • Konkrete Zielvereinbarungen und Maßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit nach angemessener Zeit

Positive Effekte

Die Gefährdungsbeurteilung erkennt nicht nur Risiken, sondern auch Ressourcen, die zur Gesundheit und Motivation der Beschäftigten beitragen, wie beispielsweise Teamzusammenhalt oder vertrauensvolle Vorgesetztenkontakte. Diese gilt es zu fördern und weiterzuentwickeln.

Diese Zusammenfassung basiert auf den ausführlichen Handlungshilfen der BGW zur systematischen Bearbeitung des Handlungsfelds Psyche am Arbeitsplatz.

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