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Indikationen zum Absetzen ärztlich verschriebener Psychopharmaka

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Die Bewertung von Neuroleptika und Antidepressiva steht primär den Behandelten zu. Die einen finden sie hilfreich, die anderen verabscheuen sie. Fakt ist, und darauf kommt es hier an, dass viele sie absetzen, jedoch keine Informationen über Entzugsprobleme und deren Milderung und keine Unterstützung bekommen. Ärztlich Tätige müssen diese Psychopharmaka im Falle akut lebensbedrohlicher »Nebenwirkungen« sofort absetzen. Absetzen kann man aber auch zur Vorbeugung gesundheitlicher Schädigungen, als Reaktion auf bereits eingetretene Schäden, aufgrund der zweifelhaften prophylaktischen Wirkung oder zur Vermeidung von Toleranzbildung, Rezeptorenveränderungen, Behandlungsresistenz und Medikamentenabhängigkeit.

Über allem stehen die »Freiheit zur Krankheit«, das Recht auf Gesundheit und das Selbstbestimmungsrecht. Besondere Berücksichtigung sollten die UN-Behindertenrechtskonvention und die WHO finden, die Hilfeprogramme für Personen einfordern, die ärztlich verschriebene Psychopharmaka absetzen wollen.

Lehmann, Peter (2024): »Indikationen zum Absetzen ärztlich verschriebener Psychopharmaka«. In: Aktion Psychisch Kranke, Kirsten Kappert-Gonther, Peter Brieger & Matthias Rosemann (Hg.): »›Perspektiven der psychiatrischen Krankenhäuser – Mit und ohne Bett‹. Tagungsdokumentation 25./26. und 27. September 2023 in Berlin«. ISBN 978-3-96605-276-4. Köln: Psychiatrieverlag, S. 328-335. 

Online-Ressource https://www.peter-lehmann.de/docu/absetzindikationen.pdf

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