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Die psychotherapeutischen Verfahren, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden, sind in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt. Man spricht daher auch von „Richtlinien-Verfahren“. Hierzu zählen die Verhaltenstherapie, die analytische Psychotherapie (Psychoanalyse), die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und seit Kurzem auch die systemische Therapie für Erwachsene.

Quelle: BARMER-Internetseiten

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