Kategorie - Arbeitsgelegenheit (30 Std./ Woche)
Arbeitsgelegenheit (AGH) (2 Euro Jobs)
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, in denen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichtet werden. Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) dient in erster Linie dazu, die soziale Integration des Leistungsempfängers zu fördern sowie die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu stabilisieren bzw. wiederherzustellen. Ziel hierbei ist es, mittelfristig die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Eine Arbeitsangelegenheit (AGH) können in verschiedenen Tätigkeitsfeldern absolviert werden:
- Gesundheit und Pflege
- Soziale Dienste
- Bildung, Jugend und Sport
- Tourismus, Natur- und Tierschutz
- Wohnung, Kultur, Stadtentwicklung und Verkehr
Die wöchentliche Arbeitszeit ist hierbei variabel und kann den Bedürfnissen der Teilnehmer angepasst werden. So ist es möglich, dass bspw. Alleinerziehenden oder körperlich benachteiligten Personen ein erleichterter Einstieg in die Beschäftigung ermöglicht werden kann.
Anzumerken ist allerdings, dass eine Arbeitsangelegenheit (AGH) immer nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten sind. Innerhalb von fünf Jahren ist der maximale Einsatz in Arbeitsgelegenheiten auf 24 Monate begrenzt.
BBuD ist dankbar für die mögliche Unterstützung, die ihm durch die Arbeitsgelegenheiten (AGH) zu teil werden kann. Gleichzeitig wollen wir durch die Integration der Mitarbeitenden im Team den Erfolg der Maßnahmen gewährleisten.