Das Bundeskabinett hat das „Maßnahmenpaket zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ beschlossen. Demnach sollen künftig Eingliederungsleistungen, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Berufsleben erleichtern sollen, der sogenannten „Genehmigungsfiktion“ unterliegen. Anträge auf Leistungen beim Integrationsamtes gelten demnach künftig als automatisch bewilligt, wenn innerhalb von sechs Wochen kein anderslautender Bescheid ergeht. Damit soll die Bearbeitungsdauer reduziert und die Genehmigung beschleunigt werden. Der Lohnkostenzuschuss beim „Budget für Arbeit“ ist fortan nicht mehr auf 40 Prozent des vom Arbeitgeber zu leistenden Entgelts begrenzt. Somit wird es für Unternehmen attraktiver, behinderte Menschen einzustellen. Die „Ausgleichsabgabe“ wird künftig vollständig für Maßnahmen zur Integration von behinderten Arbeitnehmern in den allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet. Der Sachverständigenbeirat zur Versorgungsmedizinischen Begutachtung ist fortan mit behinderten „Experten in eigener Sache“ besetzt, wodurch eine teilhabeorientierte und ganzheitliche Ausrichtung des Gremiums erreicht werden soll. Zudem wird der Ausbau der Einheitlichen Ansprechstellen fortgeführt, die bereit seit Beginn 2022 Arbeitgeber in Fragen der Beschäftigung behinderter Menschen und der Antragsstellung von Förderleistungen unterstützen. Zudem wird ab dem 31.03.2025 eine weitere Staffel bei der Ausgleichsabgabe eingeführt, welche Formen zu zahlen haben, die trotz Pflicht zur Beschäftigung von behinderten Menschen keinen einzigen gehandicapten Arbeitnehmer im eigenen Betrieb angestellt haben.
Autor: Dennis Riehle, Sozialberater Quelle: Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Quelle: Selbsthilfe Riehle, Pressemitteilung 23.12.2022 (unverändert übernommen)