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Psychopharmaka absetzen als bloßen Wunsch zu bezeichnen, würde der häufigen medizinischen Notwendigkeit, angesichts sich abzeichnender chronischer oder lebensbedrohlicher Wirkungen von Psychopharmaka diese Substanzen rasch abzusetzen, nur ein geringes Gewicht geben. Das Absetzen kann auch die Folge der Erkenntnis sein, dass ihre prophylaktischen Wirkungen mehr eine Behauptung als eine nachgewiesene Wirkung sind. Dem Entschluss zum Absetzen liegen oft genug befürchtete Rezeptorenveränderungen, die zu erheblichen Problemen beim Absetzen führen können, zugrunde.

Und natürlich handelt es sich beim Absetzen von Psychopharmaka auch und insbesondere um die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts und des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit.

Einzig angesichts der praktizierten strukturellen Verletzung dieser Rechte wäre es berechtigt, von einem Wunsch zu sprechen – von einem Wunsch nach kompetenter Hilfe. Da diese Hilfen – entgegen den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der WHO – in der Regel bisher nicht gewährt werden, sehen die Betroffenen oft nur den Ausweg, auf eigene Faust vorzugehen.

Lehmann, Peter / Siebrasse, Brigitte / Schaff, Rainer (2024): »Kompetente Hilfen beim Wunsch, Psychopharmaka abzusetzen«. In: Aktion Psychisch Kranke, Kirsten Kappert-Gonther, Peter Brieger & Matthias Rosemann (Hg.): »›Perspektiven der psychiatrischen Krankenhäuser – Mit und ohne Bett‹. Tagungsdokumentation 25./26. und 27. September 2023 in Berlin«. ISBN 978-3-96605-276-4. Köln: Psychiatrieverlag, S. 364-371. 

Online-Ressource https://www.peter-lehmann.de/docu/absetzwunsch.pdf

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