Vermutung über Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung bedarf keiner konkreten Anhaltspunkte

Die Nichteinbeziehung des Betriebsrates in einem Unternehmen bei Entscheidungen über einen schwerbehinderten Arbeitnehmer ist stets ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Entsprechend entstehen mögliche Entschädigungsansprüche, sobald ein Bewerber oder Mitarbeiter die Vermutung über einen Verstoß gegen die Verfahrens- und Förderpflichten durch einen Vorgesetzten hegt. Hat die al schwerbehindert anerkannte oder mit dieser gleichgestellte Person keinen […]

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