Wir sind überglücklich, denn wir erhalten erstmalig Förderung des BBuD e.V. nach § 20h SGB V!
Nach mehreren erfolglosen Anträgen haben uns die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene erstmalig einen Förderbetrag in Höhe von 2.000 € bewilligt. Der Betrag wurde bereits Anfang Juli 2023 überwiesen. Dafür sind wir sehr dankbar. Es zeigt, dass die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe unsere Arbeit als Selbsthilfeorganisation anerkennt.
Hinter der GKV-Gemeinschaftsförderung stehen lt. Bewilligungsschreiben der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek); der AOK-Bundesverband, GbR; der BKK Dachverband e.V.; der IKK e.V.; die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Warum die Förderung des BBuD e.V. nach § 20h SGB V genau auf den Betrag von 2.000 € reduziert wurde, ist uns nicht klar. Im Bewilligungsschreiben wurde die Entscheidung nicht begründet. Unser Förderantrag lautete über 16.770 €. Die bewilligte Summe beträgt somit knapp 12% der beantragten Summe. Wir werden kritisch prüfen müssen, welche Vorhaben wir jetzt konkret weiterentwickeln können, aber zweifelsfrei mehr, als ohne diese bewilligte Förderung.